Die L170-Bürgerinitiative

 www.L170.de

Wir schützen
den Limberg und unsere Mitbürger vor der Willkür des LfS!


Was geschah?

Bei dem Starkregen-Ereignis an Pfingsten 2024 (16./17. Mai 2024) kam es (wie auch schon in früheren Jahren, Jahrzehnten und Jahrhunderten) zu einer Aufweichung von Erdmassen, die dann je nach lokaler Situation und je nach Pflege des Geländes und der Waldwege durch die Eigentümer bzw. Pächter der Schwerkraft entsprechend nach unten rutschen. In früheren Jahren wurden diese Sand- und/oder Erdmassen umgehend  beseitigt und die Straße direkt wieder freigegeben. Schließlich pendeln jeden Tag Tausende von Mitarbeitern der Dillinger Hütte und anderer Betriebe im 3-Schicht-Betrieb über diese Straße hin und her. Wenn mal etwas rutschte (Bäume,Steine oder Sandschlamm) wurde die Straße binnen weniger Tage wieder freigemacht und eventuell mal eine Leitplanke wieder gerade gebogen. 
Dieses unkomplizierte Verfahren hatte sich bewährt.  - Es gab unseres Wissens bisher weder Tote noch Verletzte .

.


RECHT



Genau so ein Verkehrszeichen ("Vorsicht Steinschlag")
fehlt an der L 170.

Dafür könnte man natürlich schon mal eingelocht werden. Denn diese VZ-Pflicht obliegt dem LfS.

Man muss sich mal die Logik des LfS genau anschauen:
Statt 4 Schilder aufzustellen und bei Unwetterwarnung regelmäßig die Strecke abzufahren, will er Tausenden Menschen jeden Tag die Nutzung dieser zu 99,9% verkehrssicheren
Straße verbieten.

Kann das ein klar denkender Mensch  akzeptieren?

Das erinnert ja
schon an Kafka!









Schreiben Sie an info@L170.de


Verkehrssicherungspflicht: Dieser Rechtsbegriff stand im Zentrum der Vorträge des LfS (Landesbetrieb für Straßenbau) bei seinen Vorträgen in der Stadtratssitzung in Dillingen am 2. Juli und in Wallerfangen in der Bürgerversammlung am 3. Juli 2025 .

Bei seinen Kernaussagen liegt der LfS jedoch falsch!

Dazu sollte er sich mal dieses Urteil durchlesen:
Landesgericht Coburg, Urteil des Landgerichts zur "Straßenverkehrssicherungspflicht" (10. Juni 2016)

und hier eine WEKA-Publikation zum Urteil (Sehr gut lesbar)

Achtung: Steinschlag

Auf der Basis des Coburger Urteils muss man d
en Kern-Aussagen des LfS zum Thema Verkehrssicherungspflicht klar widersprechen.
Die Verkehrssicherungspflicht bezieht sich auf eine "Dienstleistung" des Öffentlichen Sektors zur Sicherstellung eines geordneten Straßenverkehrs, die grundsätzlich kein Fahrverbot für die Verkehrsteilnehmer zur Folge hat und auch nicht haben soll. Zur Unterstützung gibt es in der StVO die Gefahrzeichen (sog. Warnschilder).

Gefahr-Zeichen gem. StVO sind keine Fahrverbotsschilder! Sie sollen sogar genau das vermeiden helfen, nämlich die Sperrung einer Straße! Jede Straße hatte bei ihrem Bau und späteren Instandhaltung viel Geld gekostet. Ziel war es, den Bürgern das Leben und Arbeiten zu erleichtern und dabei die Wirtschaft insgesamt zu unterstützen.
Die Gefahr-Zeichen sind (
lediglich) Empfehlungen für ein umsichtiges Fahrverhalten.

Hier ein paar Beispiele:

Warnzeichen

Dabei obliegt es dem LfS, der Kommune oder auch dem Bund 
(1) solche Schilder aufzustellen und
(2) die Strecke regelmäßig zu kontrollieren, und zwar in "situationsangemessenen" zeitlichen Abständen!

Damit hätte die zuständige Organisation (LfS) ihrer Verkehrssicherungspflicht Genüge getan.
Niemand beim LfS muss Angst haben im Gefängnis zu landen
;-)
wie dies noch in den Vorträgen am Mittwoch und am Donnerstag dem Publikum suggeriert wurde.

Was aber erheblich störte, war  diese arrogant-agressive Rhetorik! (Vgl. SZ-Bericht vom 5.Juli 25)
Da formulierte der stellv. Chef des LfS doch tatsächlich:

"Eigentlich wollte der LfS mit der durchlässigen Absperrung Feuerwehr und Rettungsdiensten ein Durchkommen ermöglichen. Damit ist es jetzt vorbei."  (Eine bemerkenswerte Logik!)  Und weiter:

 „Die Bürger haben sich nicht dran gehalten, jetzt machen wir dicht!“

erklärte der stellv. Direktor des LfS Torsten Ebel und fügte hinzu:

„Das haben sie sich selbst auf die Fahnen zu schreiben.“
(Gemeint ist wohl:   "Das haben sie sich selbst zuzuschreiben")

Was würde ein Psychloge dazu sagen? - Kein Kommentar!

Eine andere Frage könnte jedoch lauten:
Wer könnte daran interessiert sein,
- dass die angeblich notwendigen  Planungen und Reparaturen auf der L170 so in die Länge gezogen werden?  ----  Bis 2030! ---- Also noch 5 Jahre?
Und das in Zeiten knapper Kassen!

Als mitdenkender Bürger ist man schon etwas verstimmt, wenn ein undurchschaubares Spiel nach unbekannten Regeln gespielt wird - Zudem ein vermutlich sehr, sehr teures Spiel!

* * *

***


Nun mal ein Blick vom Straßenverkehr zum Zugverkehr.
Auch hier gibt es die Verkehrssicherungspflicht!
Davon sieht man aber nur einen weißen Strich (wenn man ganz genau hinschaut). Dieser dient zur Markierung des etwa 50 cm breiten Sicherheitsbereichs
.


Wie sieht's 
mit der
Verkehrssicherung
an Bahnhöfen aus?

Auch hier ist
lediglich ein Warnschild zu sehen:

Ein dreieckiges Schild mit roter Lok und einer schwarz gezeichneten Person, die vor den Zug fällt.
Bahnsteig


Sturz ins Wasser

Auch an der Anlegestelle für Schiffe auf der Saar:
Wie siehts hier mit der Verkehrssicherung aus?

Kaimauer: Keine Verkehrssicherheit





Dabei würde ein Verkehrsschild
(Achtung Steinschlag)
und eine regelmäßige  Patrouille vor und bei Unwetter völlig reichen!

Also, lieber LfS!
Ab an die Arbeit!
  1. Straße kehren!

  2. Verkehrszeichen
    Nr. 101-15 aufstellen!

  3. Und vor dem nächsten Unwetter präventiv
    für ein paar Tage die Straße sperren.

Dann haben wir eine
WIN-WIN-WIN-
Situation:

  1. Die Bürger sind wieder zufrieden

  2. Das Land spart Millionen EUROs

  3. Der LFS
    kann seine Leute an wirklich wichtigen Baustellen einsetzen!

Wenn die Umweltministerin den LfS jetzt nicht an die Leine nimmt, wird das ganz sicher Stimmen kosten;
dafür braucht man kein Wahlforscher zu sein.


Wenn Vernunft gefragt wäre, könnte der Ablaufplan so aussehen:
Punkt 1
Sofortige Öffnung des Straßenabschnitts "Wallerfangen - Dillingen (Brückenstraße) Es gibt dort aktuell absolut nichts zu sanieren! 


Punkt 2
beträfe den Abschnitt Brückenstraße bis BAB-Anschluss Dillingen-Mitte. Auch hier aktuell kein erkennbarer Handlungsbedarf! 


Punkt 3
beträfe den Abschnitt  von "Dillingen-Mitte" bis "BAB-Anschluss Rehlingen" (L347 Rehlingen).  Hier besteht kein Handlungsdruck, da die parallel verlaufende Autobahn genau passende Anschlussstellen hat (Rehlingen und Dillingen-Mitte).
Hier sollte man sich allerdings den Engpassbereich mal genauer anschauen und auch oberhalb der Absturzkante mal professionell "sauber machen". Denn Radfahrer und Mopedfahrer sind auch Menschen, dürfen aber nicht auf die Autobahn.

Geschätzte Gesamtkosten: 144 Stunden x 120,-€ Verrechnungssatz= 17.280 € GESAMTKOSTEN!

Das wäre jetzt "geringfügig weniger" als die 3 Millionen, die am 2. und 3. Juli vom LfS genannt wurden, und deutlich weniger als die 30 Millionen, die Anfang Juni 2025 noch in der Bevölkerung zu hören waren.
Unser Finanzminister sollte über die eingesparten Millionen eigentlich sehr erfreut sein, oder?

Bei der Durchsicht der LfS-Folien durfte natürlich nicht das Auto fehlen, das 2018 von einem im Prinzip  harmlosen Hangrutsch erwischt worden war. Genau solche Unfälle wären zu vermeiden gewesen, wenn der LfS damals schon die Warn-Schilder "Hangrutsch" aufgestellt hätte und nach der Unwettervorhersage die 170 präventiv für ein paar Tage gesperrt hätte. Aber dieser Widerspruch war dem stv. LfS-Chef nicht bewusst!

Nochmals zum Mitschreiben:
1. Vier Warnschilder "Steinschlag" (VZ 101-15) aufstellen zwischen Wallerfangen und "Dillingen-Mitte" 
2. Bei Ankündigung eines Unwetters: Spontane Absperrung der Straße und regelmäßige Kontrollfahrten
3. Nach dem Unwetter und eventuellen Räumarbeiten: Umgehend wieder öffnen!

Zurück zu den Vorträgen:
Es ist zumindest "sehr unschön", dass der LfS bei seinem praktizierten Publikationsverfahren (Vorführen, aber keinen Download anbieten) das Publikum überrumpeln kann, ohne dass die Besucher den Vortrag zuhause nochmals überprüfen können. Außerdem ermöglicht er sich so spätere Änderungen, ohne dass dies jemandem auffallen würde.

Wir erwarten daher eine PDF-Datei des Vortrages auf der LfS-Website!

... und dazu eine Notiz im Amtsblatt mit der Webadresse zum Download von Vortrag und Gutachten, damit jeder in Ruhe kontrollieren kann, was an den Publikationen inhaltlich überzeugt, also plausibel scheint, und was nicht!
Das ist der LfS unseren Mitbürgern
und Steuerzahlern schuldig!
Oder sollte man formulieren:
Das ist die Landesregierung ihren Wählern schuldig!

Limberg-See

Wird diese Idylle in ein paar Jahren so noch existieren?

Ein mulmiges Gefühl:
Wenn der LfS juristische Gründe für sein Handeln bzw. Nich-Handeln formuliert, fragt man sich, wieso diese Begründungen für ihn und seine Mitarbeiter nicht schon früher gegolten haben.
Man mag die so sehr betonte Besorgtheit um die LfS-Mitarbeiter nicht mehr hören, da inzwischen bekannt ist, dass es keinen Anlass zu Befürchtungen gibt, wenn der LfS endlich mal die 4 benötigten Schilder aufstellt und ab und zu "Streife fährt."
Es gibt auf der L170 im Bereich von der Ortsausfahrt-Wallerfangen  bis zum Autobahnanschluss "Dillingen-Mitte" derzeit keine akuten "Gefahrenpunkte". Lediglich im nördlichen Abschnitt, in der "Engt", wo der LfS anscheinend aus Vergesslichkeit alles liegen ließ, was vom Berg runter kam. Weil das aber gar nicht so viel war, hatte man den Vorgang wohl inzwischen schon ganz vergessen.




Limberg-Nord

Dieses Bild verdeutlicht, wie ernsthaft bzw. "locker" der Forsteigentümer und/oder der LfS mit dem Thema Verkehrssicherungspflicht umgehen.
Auch Fahrradfahrer sind Verkehrsteilnehmer!
Ihnen steht aber die Autobahn als Ersatz für die L170
nicht zur Verfügung. Sie "müssen" also weiterhin über die gesperrte L170 fahren, auch an dieser kritischen Stelle vorbei.

Wenn man genau hinschaut, sieht man, dass inzwischen alle möglichen Fahrzeuge über diesen sehr holprigen Sandhaufen mit einer Länge von etwa 10-20 Metern "ihren" Weg von und nach Dillingen schon öfter gesucht und gefunden haben.

Den von oben herabhängenden Baum hat der LfS vermutlich bei seiner Gefahrenbeseitigung schlicht übersehen oder es war gerade Feierabend(!), sonst hätte man den Ast in dieser kritischen Position doch nicht einfach hängen lassen. Wenn man noch etwas  genauer hinschaut, wartet oberhalb der Felskante noch ein weiterer mittelstarker Ast auf seine "Bestimmung", oder ist das eine optische Täuschung?
Dabei sind diese beiden Äste auf der gesamten Strecke zwischen Wallerfangen und Rehlingen die einzige und zudem eine  deutlich wahrnehmbare Gefahr. Mit einer Leiter, um auf das Gelände zu kommen, und mit einer Motorsäge hätten diese Äste schon vor Monaten schnell beseitigt werden können, wenn der LfS seinen Pflichten nur halb so sehr nachkäme, wie er nun vorgibt. Bei einem entsprechenden Unfall stünde dann sogar der Chef vom LfS mit einem Fuß im Gefängnis!
Also:
Wenn man schon über Verkehrssicherungspflicht redet, dann zuerst
mal prüfen, wo der Begriff überhaupt angemessen ist! Rechtsquellen dazu sind zu Beginn dieser Webseite angegeben.

So aber bleibt den unbotmäßigen Verkehrsteilnehmern wohl noch eine Weile das Feeling einer "Paris-Dakar-Strecke" erhalten. Übrigens: Das Foto stammt von einem Fahrradfahrer, der die Autobahn ja nicht benutzen darf.




Zum Vergleich Starkregen-Ereignis SB-Heringsmühle (L 108) - Arbeiten abgeschlossen: Nov. 2024!
in Saarbrücken
Starkregen-Ereignis Großbliedersdorferstraße (B 406) - Arbeiten abgeschlossen: Erst Juni 2025 (aber wg. Bürokratie)


Beim Schadensmanagement der Stadt Saarbrücken waren sich die Projekt-Teams von Beginn an einig, dass eine dauerhafte Sperrung weder auf der L108 noch auf der B406 eine Option darstellt. Gefordert war konstruktive Teamarbeit, auch mit den Gutachtern.
Vielleicht sollte der LfS mal einen Baustellenmanager der Stadt Saarbrücken für eine (auch juristische) Fortbildung verpflichten!




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Sprecher: Jacob.Fuhrmann@L170.de